In seiner Sitzung am 25. November 2011 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen zugestimmt. Das Gesetz regelt die erste Stufe der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund. Diese Erstattungsquote beträgt 2012 45%, soll 2013 auf 75% steigen und ab 2014 100% betragen. Zusammen mit dem Gesetz verabschiedeten die Ländervertreter eine Entschließung, die eine zügige Anschlussregelung für die Jahre 2013 und folgende sowie vor allem die Erstattung der tatsächlichen Kosten fordert.
Der Vorsitzende der Bundes-SGK, Stephan Weil, begrüßt die Entschließung des Bundesrates: "Die Bundesländer haben am vergangenen Freitag deutlich gemacht, dass der Bund die dauerhafte und vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung zeitnah und umfassend regeln muss. Das beinhaltet auch die von der Bundes-SGK wiederholt geforderte Spitzabrechnung vom Jahr 2012 an. Eine entsprechende Regelung wollen die Länder im kommenden Jahr erreichen."
Bislang sieht das Gesetz einen Rückgriff auf die Daten des Vorvorjahres vor, wodurch den Kommunen ein Fehlbetrag entsteht. Für das Gesetzgebungsverfahren im kommenden Jahr, das die weiteren Entlastungsstufen regeln soll, fordern die Länder deshalb eine sogenannte Rückwirkungsklausel für 2012, um diese Differenz auszugleichen.
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