Fair Einkaufen
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom April 2009 wurde den öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit gegeben, soziale Aspekte als zusätzliche Bedingungen bei der Ausschreibung von Aufträgen zu fordern. Ein neuer Leitfaden, der vom Deutschen Städtetag in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erarbeitet wurde, soll Kommunen nun bei ihrem Engagement unterstützen, soziale Standards bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen rechtssicher und praxistauglich einzufordern. Dabei geht es beispielsweise um die Einhaltung grundlegender sozialer Standards beim Einkauf von Waren, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen bei ihrer Herstellung in Entwicklungs- und Schwellenländern und in transnationalen Lieferketten. Auch spielen Fragen der Barrierefreiheit oder Genderaspekte eine Rolle. Hierfür werden Hintergrundinformationen zu den politischen und rechtlichen Grundlagen sowie Hinweise zu praktischen Umsetzungsmöglichkeiten gegeben.
Informationen zum Thema
- Gemeinsame Erklärung von Deutscher Städtetag, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- "Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht - Hinweise für die kommunale Praxis"
Hrsg. vom Deutschen Städtetag in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
