Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft soll erhöht werden
Die von den SPD-geführten Bundesländern angestoßene Forderung, die von der Bundesregierung vorgesehene Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II abzulehnen, hat im Bundesrat am 18. Dezember 2009 eine Mehrheit gefunden. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Dies ist die erfreuliche Nachricht für alle SGB II Träger Kommunen.
Seitens der CDU- oder CSU-geführten Bundesländer steckt hinter der Anrufung des Vermittlungsausschusses noch eine andere Absicht: Mit einer Erhöhung des Anteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft wollen sie den Kommunen die Einnahmeausfälle kompensieren, die ihnen aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz entstehen. Es darf vermutet werden, dass angesichts des erheblichen Schuldenaufwuchses im Bundeshaushalt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kaum bereit sein dürfte, die Quote der Bundesbeteiligung so hoch zu setzen, dass die Einnahmeausfälle der Kommunen von mindestens 1,6 Mrd. Euro tatsächlich gedeckt würden. Dieses Spiel, den Kommunen dringende Steuereinnahmen wegzunehmen, um dann über Kopplungsgeschäfte und Teilkompensationen das Geld wieder zukommen zu lassen, ist mehr als unverfroren. Solche Geschäfte brauchen die Kommunen nicht. Sie brauchen gesicherte Einnahmen und eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, weil die Kosten deutlich höher sind und daher eine höhere Bundesbeteiligung erforderlich ist.
