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Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik

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15.06.2009

EuGH: Interkommunale Zusammenarbeit fällt nicht unter Vergaberecht

Am 09. Juni 2009 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Entscheidung in der Rechts­sache C-480/06 getroffen. Dabei geht es um die interkommunale Zusammenarbeit von vier niedersäch­sischen Landkreisen mit der Stadtreinigung Hamburg zur thermischen Behandlung von Abfällen in einer Hamburger Müllverwertungsanlage. Der Vertrag wurde ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens und ohne europaweite Ausschreibung direkt abgeschlossen. Es wurde auch keine eigene öffentliche Körper­schaft für diesen Zweck gegründet. Nach dem Urteil unterliegt diese Art der vertraglichen Zusammen­arbeit von Kommunen nicht dem Vergaberecht. Damit hat der EuGH in einem Grundsatzurteil mehr Rechtssicherheit für interkommunale Zusammenarbeit geschaffen, was im Rahmen der Reform des nationalen Vergaberechts noch durch die CDU blockiert worden war.

 


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