EuGH: Interkommunale Zusammenarbeit fällt nicht unter Vergaberecht
Am 09. Juni 2009 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Entscheidung in der Rechtssache C-480/06 getroffen. Dabei geht es um die interkommunale Zusammenarbeit von vier niedersächsischen Landkreisen mit der Stadtreinigung Hamburg zur thermischen Behandlung von Abfällen in einer Hamburger Müllverwertungsanlage. Der Vertrag wurde ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens und ohne europaweite Ausschreibung direkt abgeschlossen. Es wurde auch keine eigene öffentliche Körperschaft für diesen Zweck gegründet. Nach dem Urteil unterliegt diese Art der vertraglichen Zusammenarbeit von Kommunen nicht dem Vergaberecht. Damit hat der EuGH in einem Grundsatzurteil mehr Rechtssicherheit für interkommunale Zusammenarbeit geschaffen, was im Rahmen der Reform des nationalen Vergaberechts noch durch die CDU blockiert worden war.
