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Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik

Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland e.V.


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06.07.2009

Bundesgesetzgebung mit Auswirkungen auf die Sparkassen

Der Deutsche Bundestag hat am 03. Juli 2009 das Gesetz über die Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung (so genanntes „bad bank“ Gesetz) beschlossen. Wie auch von den Kommunen gefordert, schafft der Bundesgesetzgeber mit diesem Gesetz die Möglichkeit, toxische Wertpapiere und strategisch nicht benötigte Geschäftsbereiche zur Entlastung des Eigenkapitals in eine Zweckgesellschaft oder Abwicklungsanstalt auszulagern. In Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden begrüßt die Bundes-SGK die gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen zur Haftung der Sparkassen bei dem Konsolidierungsbankenmodell (Abwicklungsanstalt), das von Landesbanken genutzt werden könnte. Gegenüber den ursprünglichen Plänen ist dies eine erhebliche Verbesserung. Allerdings wird von den Kommunalen Spitzenverbänden zu Recht eingefordert, dass die Haftung der Anteilseigner Sparkassen auf die in die Abwicklungsanstalt zu übertragenden Papiere bzw. ausgelagerten Teile von Landesbanken begrenzt werden müsse.

Der Bundestag hat zudem das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht beschlossen. Die in dem Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene deutliche Begrenzung der Eignungsvoraussetzungen von Mitgliedern in Aufsichtsgremien von Kreditinstituten, wie beispielsweise in Verwaltungsräten der Sparkassen, ist auch auf Grund der Intervention der Bundes-SGK zurückgenommen worden. Erwartet wird nunmehr „erforderliche Sachkunde“ und nicht mehr eine „fachliche Eignung“. Zudem wird in der Begründung zu dem Gesetz die erforderliche Sachkunde weit interpretiert und von der Größe und Bedeutung der Geschäfte des Kreditinstituts in Abhängigkeit gesetzt.


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