Michael Reitzel im Gespräch mit Roger Lewentz (Foto. SGK-RLP)

Das Gespräch mit Roger Lewentz führte der Vorsitzende der SGK Rheinland-Pfalz, Michael Reitzel.

SGK: Herzlichen Glückwunsch zur Berufung zum „Superminister" des Innern, für Sport und Infrastruktur.

Roger Lewentz: Einen „Superminister" gibt es natürlich nicht und wird es auch nicht geben. Wir sind alle gleichberechtigte Kabinettsmitglieder unter dem Vorsitz unseres Ministerpräsidenten Kurt Beck. Allerdings freue ich mich, dass die Zuständigkeiten „meines" Hauses deutlich erweitert wurden, nämlich um den Bereich Infrastruktur, der auch den Landesbetrieb Mobilität, den ÖPNV und somit die Verkehrspolitik unseres Landes umfasst, sowie die Breitbandversorgung und künftig auch den Schulbau.

Welche Auswirkungen wird diese Ausweitung des Innenresorts für die Kommunalpolitik haben?

Ich will es am Beispiel des öffentlichen Personennahverkehrs erläutern: Gestützt auf den Koalitionsvertrag ist es unser Ziel, den ÖPNV sowohl in den Ballungsräumen als auch in der Fläche zu erhalten und den Menschen, ergänzt von alternativen Bedienangeboten, eine bequeme, umweltverträgliche und kostengünstige Fortbewegung zu sichern. Wesentliche Grundvoraussetzung, auch für einen leistungsfähigen ÖPNV, ist der Erhalt des vorhandenen Straßennetzes. Wir wollen die verschiedenen Verkehrssysteme intelligent kombinieren und verknüpfen.

Dies würde bedeuten, insbesondere in den Verdichtungsbereichen um die zentralen Orte mehr attraktive Umsteigemöglichkeiten – Park-andride-Plätze, „Radhäuser" und auch eigene ÖPNV-Trassen – zu schaffen.

Ich kann diesen Überlegungen nur zustimmen und werde sie mit allen Kräften fördern, wenn die Kommunen meinem Haus entsprechende Pläne vorlegen.

Auch in der Kommunalpolitik gilt die triviale Feststellung: „Ohne Moos nix los". Wie kann das Land in den nächsten Jahren die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken?

Das Land bejaht ausdrücklich den Anspruch der Kommunen auf eine gerechte Ausgestaltung der Kommunalfinanzen, damit die Gemeinden ihre Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erfolgreich wahrnehmen können. Das Finanzausgleichssystem soll deshalb durch eine Fortentwicklung des Landesfinanzausgleichsgesetzes modernisiert werden. Dabei gilt mein besonderes Augenmerk der interkommunalen Zusammenarbeit, bei der ich erheblichen Nachholbedarf sehe.

Grundlage für unsere Reformüberlegungen werden das vor wenigen Wochen in Auftrag gegebene finanzwissenschaftliche Gutachten sowie die ausstehende Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sein. Die Überprüfung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und seine Novellierung umfassen alle relevanten Aspekte des kommunalen Finanzausgleichs. Dies gilt sowohl im Verhältnis des Landes zu den Kommunen als auch im Verhältnis der kommunalen Gebietskörperschaften untereinander. Deshalb wird vor allem die Situation der von Haushaltsdefiziten weit überdurchschnittlich betroffenen kreisfreien Städte und Landkreise einen Schwerpunkt der Untersuchung bilden. Besonders wichtig: die Problematik der hohen Soziallasten sowie der speziellen Belastungen von Oberzentren, wie z. B. dem Bildungsbereich.

Aber ich will auch die Grenzen deutlich machen, die die Haushaltslage dem Land setzt: Der Bund muss über die finanziellen Folgen der Grundsicherung hinaus auch Finanzverantwortung für die in seiner Zuständigkeit liegende Sozialgesetzgebung übernehmen, z. B. für die finanziellen Folgen der Eingliederungshilfe. Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahren mit der progressiven Ausgestaltung der Finanzausgleichs-umlage, der Stärkung der Schlüsselzuweisungen B2, der Erhöhung des Soziallasten-ansatzes und mit der Zinsgarantie die besonders belasteten Kommunen gestärkt. Insbesondere hat die Erhöhung des Anteils der Schlüsselzuweisungen von 60 Prozent auf 63 Prozent (im Durchschnitt aller Länder: 58 Prozent) schon jetzt die finanzielle Handlungsmöglichkeiten der Kommunen erweitert. Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds beteiligt sich das Land trotz seiner schwierigen Haushaltslage an der Konsolidierung der Kommunen, die auch mehr Eigenverantwortung übernehmen sollen. Um den bereits jetzt überdurchschnittlichen Anteil der Schlüsselzuweisungen vielleicht sogar ausbauen zu können, werden diese auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und neu ausgerichtet.

Nach den Landtagswahlen hat die SGK Rheinland-Pfalz Erwartungen der sozialdemokratischen Kommunalpolitik an die neue Landesregierung formuliert. Viel Wert legen wir dabei auf die Verstärkung des Rechts auf wirtschaftliche Betätigung und die privatrechtliche Beteiligung der Gemeinden. Was können wir denn nun tatsächlich erwarten?

Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich, dass „wir die Kommunen bei einer sicheren und umweltfreundlicheren Energieversorgung stärken wollen. Dazu werden wir ihren Eigenbetrieben oder Eigenwerken im Bereich der Erneuerbaren Energien eine verbesserte überörtliche Betätigung ermöglichen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Energie sicherzustellen."

Was heißt dies für unsere Kommunen und ihre Betriebe konkret?

Die Absichtserklärung der Koali- tionspartner muss mit Leben erfüllt werden. Dies bedeutet für mich, im Gespräch mit den Spitzenverbänden – und dazu zählt auch der Verband Kommunaler Unternehmen – einen gesetzgeberischen Weg zu finden, der den Kommunen bei Aufgaben der Daseinsvorsorge eine gute unternehmerische Chance einräumt. Ich denke an die Abfallwirtschaft, die Trinkwasser- und Energieversorgung und den ÖPNV. Und dabei trage ich dem Grundsatz Rechnung, dass Kommunen dort eine unternehmerische Chance wahrnehmen müssen, wo sie für die Ver- und Entsorgung ohnehin den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber in der Haftung sind.

Die sozialdemokratische Kommunalpolitik hat in ihren Erwartungen an die neue Landesregierung auch auf die nur in Ansätzen gelöste „Stadt-Umlandproblematik" hingewiesen. Die SGK schlägt vor, zeitnah eine Kommission zu berufen, der Repräsentanten aller kommunalen Bereiche angehören und bittet um die Unterstützung der Landes- SPD.

Ich begrüße diesen Vorschlag ausdrücklich und sage zu, mich in die Arbeit einer solchen Kommission einzubringen. Ich stelle allerdings immer wieder fest, dass der Hinweis auf die Notwendigkeit der Kooperation zwischen benachbarten Gebietskörperschaften zwar mit Beifall aufgenommen wird, aber in der praktischen Umsetzung sehr zu wünschen übrig lässt.

Deshalb müssen wir gemeinsam Wege finden, die Notwendigkeit der Kooperation zwischen benachbarten Gebietskörperschaften – insbesondere in Ballungsbereichen – nicht zu wohlfeilen Forderungen in Sonntagsreden verkommen zu lassen. Kooperationen zwischen benachbarten Gebietskörperschaften müssen verbindlich geregelt und so zur Selbstverständlichkeit im kommunalen Alltag werden. Verantwortliche kommunale Selbstverwaltung ist dann gut, wenn sie über den Tellerrand lokaler Interessen hinwegschaut und das Wohl der Region im Blick behält.

Auch hier gilt: Gemeinsam sind wir stärker.

Vielen Dank Roger für dieses erste Gespräch und viel Erfolg im Interesse unserer gemeinsamen Ziele.

 

Biografie

Roger Lewentz, ist 1963 geboren, verheiratet und hat vier Kinder. Lewentz startete seine berufliche Karriere beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (1980-91), war dann in der Staatskanzlei verantwortlich für Großveranstaltungen. Von 1994 bis 2006 war er ehrenamtlicher Bürgermeister in Kamp-Bornhofen, solange auch Mitglied des Landtages in Rheinland-Pfalz. Zehn Jahre, bis 2006, war er Generalsekretär der SPD und seitdem Staatssekretär im Innenministerium und Vorsitzender des Parteirates der SPD in RLP.