Braunschweiger Erklärung – Stärkung der kommunalen Haushalte

19.06.2026

Braunschweiger Erklärung – Stärkung der kommunalen Haushalte

1. In Anbetracht der Defizite in den kommunalen Haushalten, die sich nach der Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes in der Summe aller Kommunen in Deutschland in den letzten beiden Jahren 2024 und 2025 auf über 55 Milliarden Euro belaufen, müssen die Kommunen als Motor des Staates deutlich in ihrer Finanzkraft gestärkt werden. Die Handlungsfähigkeit des Staates muss vor Ort sichergestellt werden, andernfalls droht ein massiver Vertrauensverlust gegenüber der Politik und der Demokratie.

2. Der Wirtschaftsstandort Deutschland muss sich revitalisieren, um der konjunkturellen Krise zu begegnen und den Sozialstaat dauerhaft auf hohem und leistungsfähigem Niveau zu erhalten. Die Kommunen sind die Orte, an denen Unternehmen ihre Aktivitäten entfalten. Sie müssen den Anforderungen einer modernen, innovativen und kreativen Wirtschaft genügen. Dazu zählt das Vorhandensein gut ausgebildeter Arbeits- und Fachkräfte, die Attraktivität der Region als Wohn- und Lebensort, harte Standortfaktoren, wie eine exzellente Forschungslandschaft und eine gute Verkehrsanbindung und digitale Infrastruktur und nicht zuletzt die sogenannten weichen Standortfaktoren, wie gute Schulen, Kitas, Kulturangebote und Umweltqualitäten. Um dieses zu gewährleisten, muss die Handlungsfähigkeit der Kommunen abgesichert werden. Darüber hinaus gilt es, kommunale Unternehmen als Rückgrat der Daseinsvorsorge weiter zu stärken und wettbewerbsfähig und resilient aufzustellen.

3. Bis zu einer Stabilisierung der Konjunktur bedarf es einer Soforthilfe für die Kommunen. Nur so kann verhindert werden, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellungen für 2027 wesentliche Leistungen für die Wirtschaftsstandorte, die Lebensqualität und soziale Sicherung in den Städten, Gemeinden und Kreisen eingespart werden müssen.

Wir fordern deshalb, dass der Anteil der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen deutlich im zweistelligen Milliardenbereich jährlich erhöht wird.

4. Zur Finanzierung der steigenden Kosten für soziale Leistungen sollen die Belastungen zu je einem Drittel auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden. Dies beträfe z.B. die Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen zur Pflege oder die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Sie sind gesamtstaatliche Aufgaben. Daher sollten die Kosten auch gesamtstaatlich getragen werden.

5.    Aufgaben müssen überprüft und Möglichkeiten ihrer Effektivierung genutzt werden. Dazu dienende Modernisierungs- und Vereinfachungsansätze können die wachsenden Kosten der sozialen Sicherung mittelfristig dämpfen und ihre Finanzierung sichern. Dazu gehören auch Maßnahmen einer klugen Prävention.

Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform enthalten viele Vorschläge, die geeignet sind, Bürgerinnen und Bürger einen einfacheren Zugang zu den Leistungen zu ermöglichen und mittelfristig auch die Verwaltungen zu entlasten. Insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen zur Digitalisierung und Entbürokratisierung können zu Verbesserungen führen.

Im Weiteren muss es vor allem auch um den Einsatz von rechtssicheren Experimentierräumen (Reallabore) gehen, damit geplante Reformen vorab in den Kommunen auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden können.

6.    Um zukünftig sicherzustellen, dass den Kommunen nicht neue, weitere Aufgaben- und Leistungserweiterungen durch Bundesgesetze auferlegt werden, muss sich der Bund politisch dazu verpflichten, durch ihn veranlasste Mehrkosten und Mindereinnahmen auf der kommunalen Ebene im Sinne einer Konnexität auszugleichen. Dies muss auch für das aktuell angekündigte Reformpaket gelten.