Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, um einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenregel des Grundgesetzes zu entwickeln. Die Vorbereitungen für die Einsetzung der Kommission sind nun abgeschlossen und die Expertenkommission mit ihren 15 Mitgliedern kann in Kürze ihre Arbeit aufnehmen.
Die Expertenkommission soll konkrete Regelungsvorschläge zur Modernisierung der Schuldenregel entwickeln. Diese Änderungen sollen dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung der deutschen Volkswirtschaft über die Laufzeit des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität hinaus ermöglichen und zugleich eine tragfähige Entwicklung der öffentlichen Finanzen sicherstellen. Der Vorschlag der Expertenkommission wird die Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts berücksichtigen und kann Überlegungen für dessen Weiterentwicklung umfassen. Daneben wird die Expertenkommission einen besonderen Fokus auf die Handhabbarkeit und Transparenz einer reformierten Schuldenregel legen.
Die Expertenkommission arbeitet unabhängig, kann weiteren externen Sachverstand hinzuziehen und wird vom Bundesministerium der Finanzen in der Ausübung ihrer Tätigkeiten unterstützt. Den gemeinsamen Vorsitz übernehmen der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil, der langjährige haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg und der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung Stefan Müller.