Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 12. November 2025 das vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Wolfram Weimer, vorgelegte Gedenkstättenkonzept beschlossen. Nach 17 Jahren wurde die bisherige Fassung aus dem Jahr 2008 grundlegend erneuert, um aktuellen gesellschaftlichen, digitalen und politischen Herausforderungen gerecht zu werden.
Die neue Gedenkstättenkonzeption des Bundes gilt ab sofort und bildet die Grundlage für die Förderung und Weiterentwicklung der Gedenkstätten, die an die Verbrechen des Nationalsozialismus und das SED-Unrecht erinnern. Der Bund bekennt sich darin klar zu den Gedenkstätten und ihrer Bedeutung für unsere Erinnerungskultur und Demokratie. Er bekräftigt die Singularität der Shoa, benennt eindeutig das Unrecht der SED-Diktatur und unterstreicht die Bedeutung der politischen Unabhängigkeit der Gedenkstätten und der wissenschaftlichen Fundierung ihrer Arbeit. Gleichzeitig definiert er drei neue Schwerpunkte in der Projektförderung:
- Erhalt der historischen Orte – Sicherung, Sanierung und denkmalgerechter Erhalt von Gedenkstätten
- Digitalisierung und digitale Lebenswelten – Förderung innovativer digitaler Vermittlungsformate wie Podcasts, Social-Media-Projekte oder digitale Archive.
- Vermittlung und Forschung – Unterstützung neuer Themen, Ausstellungsformen und ortsbezogener Forschung zur Weiterentwicklung der Gedenkstättenarbeit.
Die Bundesregierung will zudem eine wissenschaftliche Kommission berufen, die Empfehlungen erarbeiten soll, welche Einrichtungen künftig in die institutionelle Bundesförderung aufgenommen werden könnten.
Die Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus ist nicht Teil der Konzeption. Die Bundesregierung will sie in einem eigenständigen Konzept unterstützen.
Die im Dezember 2025 erscheinende Ausgabe des SGK-Magazins widmet sich dem Thema Erinnerungskultur. Darin werden neben bundespolitischen Perspektiven vor allem lokale Initiativen und Projekte in den Fokus gerückt.