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Krankenhausstrukturreform

Krankenhausreformanpassungsgesetz in Bundestag eingebracht
27.11.2025

Am 12. November 2025 fand die erste Lesung des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) im Deutschen Bundestag statt.

Laut Regierungsentwurf sollen die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungs-gesetz (KHVVG) praxisgerechter fortentwickelt werden. Die grundsätzlichen Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – sollen dabei gewahrt bleiben.

Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen.

Die Landesbehörden sollen künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden können, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sollen sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden sein.

Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiterhin Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben.

Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert.

Geändert und erweitert werden soll zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds (KHTF), mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden. Nun sind für den Fonds Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen.

Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können.

Der Entwurf wurde an den federführenden Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zur weiteren Beratung überwiesen.