Sozialstaatsreform

Kommission nimmt ihre Arbeit auf
25.09.2025

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 21. Wahlperiode sieht die Einsetzung einer Kommission zur Reform des Sozialstaates vor. Wörtlich heißt es „Wir setzen eine Kommission zur Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und Kommunen mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen ein, die innerhalb des vierten Quartals 2025 ein Ergebnis präsentiert.

Ende August hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas eine entsprechende erweiterte Regierungskommission eingesetzt. Die Kommission soll vorhandene Reformvorschläge für einen modernen Sozialstaat und eine effiziente und bürgerfreundliche Sozialverwaltung prüfen und priorisieren. In Fachgesprächen werden Expertise und Vorschläge der Sozialpartner, der Sozial- und Wirtschaftsverbände, des Bundesrechnungshofs und weiterer Stakeholder aus Wissenschaft und Praxis einschließlich des Normenkontrollrats und der Initiative für einen handlungsfähigen Staat einbezogen.

Der Fokus liegt dabei auf steuerfinanzierten Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Die Zusammenlegung von Sozialleistungen, die Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und die Digitalisierung sind weitere Aufgabenstellungen.

Die konkreten Maßnahmenvorschläge sollen ab Anfang 2026 von den fachlich zuständigen Ressorts umgesetzt werden. Für Punkte, bei denen eine weitere konzeptionelle Prüfung und Konkretisierung notwendig ist, wird die Kommission Prüfaufträge formulieren. Diese sollen ab Anfang 2026 in den Ressorts konzeptionell weiterentwickelt und zur Entscheidungsreife gebracht werden.

Unter Leitung von Abteilungsleiter Nermin Fazlic (BMAS) fand am 01. September 2025 die konstituierende Sitzung der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) statt. Die KSR setzt sich aus Vertreter:innen von Bund, Ländern und Kommunen zusammen. Für die Bundesregierung nehmen neun Ressorts teil; neben dem BMAS sind dies: das Bundesfinanzministerium; Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung; das Bundesgesundheitsministerium; das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; das Bundesministerium des Innern sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Die Bundesländer werden durch den Freistaat Bayern, die Freie und Hansestadt Hamburg, durch Nordrhein-Westfalen als Federführer der Zukunftsinitiative der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie durch den Freistaat Sachsen und Niedersachsen als (Co)-Vorsitzländer der Ministerpräsidentenkonferenz vertreten.

Die kommunalen Interessen vertreten der Beigeordnete für Arbeit, Jugend, Gesundheit und Soziales Stefan Hahn vom Deutschen Städtetag; die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Dr. Irene Vorholz des Deutschen Landkreistages sowie der Beigeordnete für Arbeitsmarktpolitik, Kultur, Bildung, Sport und Gesundheitswesen Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Für die SPD-Bundestagsfraktion werden die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt sowie die Sprecherin für Arbeit und Soziales Annika Klose an einer sogenannten Begleitgruppe zur KSR teilnehmen.

Bis Januar 2025 sind 13 Kommissionssitzungen, 5 Fachgespräche sowie 2 Stakeholder-Gespräche geplant.

Der SPD-Parteivorstand begleitet die Arbeit der KSR und darüber hinaus mit einer eigenen Sozialstaatskommission unter der Führung der Parteivorsitzenden Bärbel Bas. Neben einer 20köpfigen zentralen Steuerungsgruppe, der u.a. Frank Meyer (stellvertretender Vorsitzender der Bundes-SGK und Oberbürgermeister der Stadt Krefeld) für die Kommunen angehört, werden sich 5 Arbeitsgruppen mit den Themen Erwerbsarbeit, soziale Sicherung, digitaler Wandel; Rente; Gesundheit und Pflege; Kinder und Familie sowie bürgernaher Sozialstaat beschäftigen.