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Sparpaket für die Krankenkassen

Pflegekompetenzgesetz im Vermittlungsausschuss
27.11.2025

In seiner Sitzung am 21. November 2025 hat der Bundesrat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege in den Vermittlungsausschuss verwiesen. In einem „Huckepackgesetz“ soll die Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung der Krankenhäuser für das Jahr 2026 ausgesetzt werden. Außerdem sieht das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen vor, dass diese im kommenden Jahr auch von ihrer Verpflichtung zur Finanzierung des Innovationsfonds befreit werden.

Die Länder befürchten, dass den Krankenhäusern damit Einnahmen von ca. 1,8 Milliarden Euro im Jahr verloren gehen. Die Aussetzung wirke sich ebenfalls in den darauffolgenden Jahren negativ auf die finanzielle Situation der Krankenhäuser aus. Die Regelung stehe zudem im Widerspruch zu der im Haushaltsbegleitgesetz des Bundes festgeschriebenen einmaligen Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von 4 Milliarden Euro, mit der die Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden sollen.

Auch die Kommunalen Spitzenverbände kritisieren das Gesetzesvorhaben scharf. So sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Christian Schuchardt: „Die Städte warnen vor einem weiteren ungesteuerten Krankenhaussterben. Inzwischen schreiben über 80 Prozent der Kliniken in Deutschland rote Zahlen und etliche haben schon Insolvenz angemeldet.

Deshalb ist es völlig unverständlich, dass jetzt ein erheblicher Teil der zugesagten Soforthilfe für die Krankenhäuser durch die Hintertür wieder umgeleitet werden soll, um Löcher bei den Krankenkassen zu stopfen.“

Wann der Vermittlungsausschuss zur Beratung zusammenkommt, steht bisher noch nicht fest.