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Sparpaket für Krankenkassen

Vermittlungsausschuss legt Einigung zum Pflegekompetenzgesetz vor
18.12.2025

In seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 hat der Vermittlungsausschuss eine Einigung zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Pflegekompetenzgesetz) vorgelegt. Der Bundesrat hatte am 21. November 2025 den Vermittlungsausschuss angerufen da die Länder befürchteten, dass den Krankenhäusern damit Einnahmen von ca. 1,8 Milliarden Euro im Jahr verloren gehen.

Die Aussetzung wirke sich ebenfalls in den darauffolgenden Jahren negativ auf die finanzielle Situation der Krankenhäuser aus. Die Regelung stünden zudem im Widerspruch zu der im Haushaltsbegleitgesetz des Bundes festgeschriebenen einmaligen Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von 4 Milliarden Euro, mit der die Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden sollen.

Der Einigung im Vermittlungsausschuss waren Verhandlungen zwischen Bund und Ländern und einer damit verbundenen Protokollerklärung der Regierung vorausgegangen, die zwar weiterhin die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für 2026 vorsieht, jedoch werden die Anstiege der sogenannten „Landesbasisfallwerte“ und der Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser für das Jahr 2026 auf die im Orientierungswert abgebildete durchschnittliche Kostenentwicklung begrenzt. Der Ausfall, der den Kliniken nächstes Jahr durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel entsteht, soll 2027 ausgeglichen werden. Dazu ist eine Änderung im Krankenhausentgeltgesetz geplant.

Es wird erwarten, dass Bundestag und Bundesrat in ihrer letzten Sitzung am Freitag, den 19. Dezember 2025 über das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, in welches das Sparpaket eingebettet ist, abstimmen.