WärmeGuide online verfügbar

Hinweise für die Kommunale Wärmeplanung
18.12.2025

Der WärmeGuide gibt Kommunen einen ersten Überblick zum Status quo vor Ort und möglichen nächsten Schritten in der Wärmeversorgung. Abrufbar sind Informationen zum technischen Ist-Zustand, zur Gebäude- und Eigentumsstruktur je Gemeinde sowie ein Ausblick, wie die Wärmeversorgung sich bis zum Jahr 2045 weiterentwickeln könnte.

Mit den hinterlegten Daten und Prognosen kann keine gesetzlich vorgeschriebene Wärmeplanung ersetzt werden. Kommunale Akteurinnen und Akteure hilft das ermittelte Ergebnis aber beim Einstieg: es liefert wertvolle Impulse und die Sammlung lokaler Good-Practices. Somit können die datenbasierten Informationen und praxisnahen Handlungsempfehlungen eine Hilfestellung bei der Vorbereitung der Kommunalen Wärmeplanung bieten.

Die zugrundeliegenden Daten stammen vom Statistischen Bundesamt und dem sogenannten Heizspiegel. Zusätzliche Informationen zur Methodik sind auf der Internetseite verfügbar. Fachlich unterstützt wird das Projekt vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende in Halle (KWW).

In Deutschland sind alle Kommunen gesetzlich zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, um ihre Wärmeversorgung bis 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen. Städte über 100.000 Einwohner:innen müssen ihre Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, während kleinere Kommunen bis Mitte 2028 Zeit haben. Für Orte mit weniger als 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, auch Kooperationen (Konvoi-Verfahren) sind möglich. Die Bundesländer können ihrerseits vereinfachte Verfahren oder gemeinsame Planungen ermöglichen.

Das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung ist eng verknüpft mit den Zielen der Klimaneutralität im Gebäudeenergiegesetz. Im Koalitionsausschuss am 10. Dezember 2025 wurde eine Übereinkunft aus dem Koalitionsvertrag – für eine Novelle (Gebäudemodernisierungsgesetz) - noch einmal bekräftigt. Die Regelungen sollen flexibilisiert und vereinfacht werden. Die entsprechenden Eckpunkte werden Ende Januar 2026 vorliegen.

Kommunen und ihre Stadtwerke stehen vor der Frage, wie die Wärmewende und der Weg zur Klimaneutralität vor Ort gelingen können. Der Aufbau als auch die Transformation zu klimafreundlicher Wärme kann durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) finanziell unterstützt werden.

Eine deutliche Verbesserung des Rechtsrahmens wird von der Umsetzung einer EU-Richtlinie in Deutschland bis zum Sommer 2026 erwartet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur strukturierten Transformation von Gasnetzen und einen Wasserstoffmarkt veröffentlicht, der auch Relevanz für die Wärmeversorgung entfalten wird. Erste Stellungnahmen des Verbands kommunaler Unternehmen als auch des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßen die Initiative insgesamt, machen aber auch auf Klarstellungs- und Änderungsbedarfe im weiteren Verfahren aufmerksam. Welche Fragen noch geklärt werden sollten, macht ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg deutlich. Hier geht es darum, wer die Kosten für eine Stilllegung von Anschlüssen an die Gasversorgung aufkommen muss.