Die sozial-ökologische und digitale Transformation ist in den Kommunen zu Hause. Die Gesamttransformation ist kein zeitlich befristetes Projekt, sondern ein fundamentaler fortlaufender Prozess, der politisch gesteuert und durch die kommunale Gesellschaft mitgetragen werden muss. Die Digitalisierung kommunaler Strukturen erfolgt derzeit in zwei weitgehend getrennten Strängen:
- Verwaltungsdigitalisierung (Onlinezugangsgesetz, Registermodernisierung, Ende-zu-Ende-Digitalisierung und Künstliche Intelligenz) gesteuert durch Bund und Länder.
- Smart City‑Konzepte (technische Lösungen zur Daseinsvorsorge wie Steuerung, Analyse und Vernetzung) getragen von Städten, Gemeinden, Kreisen.
Beide Entwicklungsstränge müssen Teil einer gemeinsamen digitalen Stadtstrategie werden. Kommunen bilden die Schnittstelle zwischen föderalen und kommunalen Verwaltungsprozessen und lokaler Innovation. Parallel dazu gewinnt die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Sektor an Bedeutung. Sie trägt das Potenzial, die Lücke zwischen Datenbeständen und ihrer Nutzung zu schließen und die Effizienz zu steigern. Für Kommunen ergeben sich vielfältige Einsatzfelder – von der intelligenten Auswertung von Umwelt-, Mobilitäts‑ und Infrastrukturdaten über die Unterstützung von Verwaltungsprozessen bis hin zu bürgernahen Informations‑ und Dialogangeboten.
Bei der Fachkonferenz der Bundes-SGK im Oktober 2025 hat sich gezeigt, dass überall dort, wo die Digitalisierung finanziell, organisatorisch und personell hinterlegt ist, Erstaunliches geleistet werden kann. Dies gilt aber nicht für die große Masse der Kommunen. Die Bundesländer haben als wichtige Instanzen im föderalen Staatsaufbau bisher nur unzureichend die Digitalisierung der kommunalen Ebene unterstützt und zur Standardisierung beigetragen. Insbesondere die Ergebnisse der zeitlich befristeten Förderprogramme für Smart City-Projekte konnten bislang nur ungenügend einer flächendeckenden Nachnutzung zugeführt werden. Die Folge ist, bei steigender Komplexität und Vielfalt der Aufgaben, dass die Gestaltungsfähigkeit vor Ort hinterherhinkt. Daher ist es vor allem engagierten und gut informierten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zu verdanken, wenn die Digitalisierung vor Ort gelingt.
Durch die Verknüpfung von Verwaltungsdigitalisierung und Smart‑City‑Ansätzen - aktuellen Bundesinitiativen wie dem Deutschland‑Stack als Basiskomponente, den konsolidierten Angeboten im Auftrag des IT-Planungsrats und der GovTech Kommunal als möglichen Umsetzungspartner kann ein zukunftsfähiger, bürgernaher und nachhaltiger Digitalraum entstehen. Der Weg dorthin sollte als integrierte „Kommunale Digitalstrategie 20230“ beschrieben werden. Die kommunale Ebene benötigt dabei vor allem einfach zugängliche, zentrale bereitgestellte und auf moderner Technologie basierende IT-Lösungen, die zu einem hohen Standardisierungsgrad führen müssen.
1. Unterschiedliche Geschwindigkeiten bei der Digitalisierung
Die Bundesregierung will die Digitalisierung als eines ihrer wichtigsten Zukunftsprojekte schneller voranbringen. In Analysen werden fragmentierte Zuständigkeiten in einer hochspezialisierten Verwaltung und die unzureichende Einbindung der Kommunen in Entscheidungen für das schleppende Vorankommen der Digitalisierung in Deutschland verantwortlich gemacht.
Was technologisch und organisatorisch möglich ist, sehen wir bei der Bundesagentur für Arbeit, die zentral gesteuert wird und zugleich flächendeckend vertreten ist. Hier werden Verwaltungsverfahren schon durchgehend digital vollzogen. Die Bundesregierung hat sich als nächstes zum Ziel gesetzt, das Kindergeld Eltern antragslos zur Verfügung zu stellen.
Zudem wird in die Nutzung von Künstlicher Intelligenz große Hoffnung für mehr Effizienz gesetzt. Bundesministerien und einige Bundesländer haben begonnen entsprechende Anwendungen zu nutzen. Leider nicht immer souverän. So ist das Sprachmodell LLMoin aus Hamburg, das auch Niedersachsen nutzt auf Grundlage von ChatGPT entwickelt worden. Baden-Württemberg hat gemeinsam mit Aleph Alpha einem in Deutschland ansässigen Unternehmen mit F13 einen KI-Assistenten entwickelt, der auf verschiedene Sprachmodelle zugreifen kann.
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Auf kommunaler Ebene ist das Phänomen der unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Ansätze ebenfalls zu beobachten. Es gibt viele verschiedene Entwicklungspfade – der gemeinsame Weg fehlt aber bisher noch.
Es zeichnet sich ab, dass ohne stärkere Unterstützung und Beteiligung der Kommunen durch Bund und Länder regionale Disparitäten bei der digitalen Infrastruktur entstehen und damit die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gefährdet ist. Die Entwicklungen im Bund, den Ländern und den Kommunen laufen mittlerweile auseinander. Während die Bundesagentur für Arbeit mit einer elektronischen Akte operiert und Leistungen in naher Zukunft automatisiert angeboten werden, ist die Situation der Kommunen zwiespältig: es gibt viele unterschiedliche Lösungen und Entwicklungsstände je nach Leistungsstärke der Kommunen. Oft funktionieren die Anwendungen nur in abgegrenzten Bereichen als Insellösungen. Ein weiteres Auseinanderklaffen der Entwicklung muss dringend verhindert werden. Staat und Verwaltung können nur leistungsfähig sein, wenn all ihre Ebenen anschlussfähig sind und medienbruchfreie Verfahren möglich sind.
Eine föderale Modernisierungsagenda als neue Initiative von Bund und Ländern, die am 4. Dezember 2025 von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde, soll einen Schub für die Digitalisierung des Staates auslösen. Das dritte Kapitel der Agenda, wo es um „Effiziente, resiliente und leistungsfähige staatliche Strukturen“ geht, soll die kommunale Ebene mit in die Beratungen miteingebunden werden. Dies betrifft vor allem den Zukunftspakt, der zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur besseren Bewältigung von Aufgaben geschlossen werden soll.
2. Das Bundesministerium für Staatsmodernisierung und Digitalisierung – ein neuer Anlauf
Die Bundesregierung hat einen Neuanfang gewagt. Mit einem zuständigen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, das Kompetenzen bündelt und über ein eigenes Budget verfügt.
Der Koalitionsvertrag unterstreicht die Wichtigkeit des neuen Ressorts mit der Aussage: "Digitalpolitik ist Machtpolitik" (ab Seite 66) und hinterlegt diese Erkenntnis mit entsprechenden Zielen:
"Wir wollen ein digital souveränes Deutschland. Dazu werden wir digitale Abhängigkeiten abbauen, indem wir Schlüsseltechnologien entwickeln, Standards sichern, digitale Infrastrukturen schützen und ausbauen. Wir schaffen europäisch integrierte und resiliente Wertschöpfungsketten für Schlüsselindustrien, von Rohstoffen über Chips bis zu Hard- und Software."
Inwiefern die neue Arbeitsstruktur auf Bundesebene sich auf die föderalen Ebenen auswirken wird, bleibt abzuwarten. Aber als Pendant wurde bereits in der vergangenen Legislatur eine Digitalministerkonferenz ins Leben gerufen, die neben dem IT-Planungsrat die politische Bedeutung der Themen Digitalisierung und Staatsmodernisierung stärker als bisher deutlich macht.
Die Modernisierung von Staat und Verwaltung soll durch den Abbau von Bürokratie sichtbar werden, mehr Flexibilität und Resilienz sind das Ziel. Daraus lässt sich ableiten, worauf es für die Kommunen besonders ankommen wird:
- Digitale Souveränität
Durch einen Vorsprung an Informationen, Wissen und technischen Angeboten kann digitale Souveränität gewonnen werden. Diese Voraussetzungen fehlen aber insbesondere in kleinen Kommunen. Eine Institution wie das ZenDis (Zentrum für digitale Souveränität) mit seiner Open-Source Software Open Desk bietet eine Alternative zu proprietären Produkten (firmeneigene Soft- und Hardware). Kommunen und ihre Dienstleister brauchen einen Anstoß und gute Beispiele für deren Nutzung. Zur Digitalen Souveränität gehört auch die Frage, wem die in der Kommune gewonnenen Daten eigentlich gehören. Hier wünschen sich die Kommunen mehr rechtliche Klarheit und einen besseren Zugang auf Daten privater Unternehmen.
Für die Stärkung der digitalen Souveränität benötigen die Kommunen zentrale souveräne Angebote für Software und IT-Infrastruktur. Hier sind vor allem der Bund und die Länder stärker in die Verantwortung zu nehmen. Dies gilt auch für die Unterstützung bei den zu erwartenden Umstellungskosten.
- Cybersicherheit
Während Stadtwerke je nach Betätigungsfeld und Größe unter die neuen bundesgesetzlich umgesetzten EU-Vorgaben der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) und des KRITIS-Dachgesetzes (Critical Entities Resilience Directive) fallen, sind die kommunalen Verwaltungen von der gesetzlichen Verpflichtung nicht erfasst. Unterstützung bieten das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) mit dem „Weg in die Basis-Absicherung, die Kommunalen Spitzenverbände mit dem IT-Grundschutz- Profil und die Bundesländer in Varianten an – Niedersachsen beispielsweise mit einer KI-gestützten Sicherheitssoftware. So können Kommunen die dringlichsten Maßnahmen selbst identifizieren und umsetzen, um das Sicherheits-Niveau zügig zu erhöhen. Diese unterschiedlichen Aktivitäten müssen besser koordiniert und ausgebaut werden.
Die Zahl der Angriffe als auch deren Qualität wird noch zunehmen, daher brauchen wir mit Blick auf die Zukunft gleich hohe Sicherheitsniveaus für alle Behörden. Ein einheitliches
24/7 SOC (Security Operation Centre) für alle Verwaltungen in Deutschland, das zentral betrieben und durch das BSI geführt wird, brächte den gewünschten Skaleneffekt und eine echte Erleichterung für die Kommunen.
- Vorgaben und gemeinsame Standards
Gemeint sind hier nicht die Zielvorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz sondern verbindliche Vorgaben zu gemeinsamen, technischen und formalen Standards. Ihr Fehlen hat einheitliche Lösungen verhindert. Das EfA-Prinzip (Einer für alle-Prinzip) funktioniert bisher nur eingeschränkt. Einmal entwickelte Lösungen können ihr volles Potenzial meist nur in bestimmten Umgebungen und für spezifische rechtliche Vorgaben in den jeweiligen Bundesländern entfalten. In der Konsequenz ist die Bereitstellung eines anschlussfähigen Systems notwendig, dass die Deutsche Verwaltungscloud, digitale Identitäten (EUDI-Wallet) und die Registermodernisierung mit dem Once-Only-Technical-System (Daten werden einmal abgefragt) umfassen und so weit wie möglich mit bestehenden Anwendungen auf kommunaler Ebene kompatibel sein muss.
Kommunale Verwaltungsstrukturen bei der Umsetzung der digitalen Agenda unterstützen
Damit Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern digitale Dienstleistungen anbieten können, müssen Bund und Länder ihre Vorhaben bei der Verwaltungsdigitalisierung zügig umsetzen. Besonders hinderlich sind fehlende Schnittstellen zwischen den Bundesländern und zwischen Behörden. Vorausschauend handelnde kommunale Verwaltungen sind nur zu erreichen, wenn die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Am Ende des Prozesses muss eine proaktive Verwaltung mit einer reibungslosen Bereitstellung von Diensten und Leistungen stehen. Durch die Verknüpfung von Smart-City-Lösungen und Verwaltungsdigitalisierung wird dies besser möglich. So werden zum Beispiel Digitale Zwillinge für Simulationen, Daten zur Bevölkerungsentwicklung, Bilderkennung und automatische Steuerung Bestandteil einer modernen Stadtplanung und Entwicklung.
3. Digitaler Staat – digitale Kommunen
Die Bundesregierung will eine Modernisierung des Staates. Dazu hat sie sich im Koalitionsvertrag bekannt. Dies äußert sich in der beschriebenen föderalen Modernisierungsagenda, die zu einem großen Teil auch die Digitalisierung im Blick hat. Schlagworte und Institutionen von Digital-Only, Once-Only bis Deutschland-Stack von ZenDis (Zentrum für digitale Souveränität) und seit Ende vergangenen Jahres auch GovTech Kommunal sollen für den Aufbruch stehen. Diese Initiativen und Instrumente erweitern die Möglichkeiten, machen die digitale Landschaft mit ihren vielen Ebenen und Akteuren aber auch unübersichtlich. Konkret bekennt sich die Bundesregierung zu einer zukunftsfähigen, modularen digitalen Infrastruktur. Besonders wesentlich für Kommunen sind:
- der Aufbau eines „Deutschland‑Stacks“ – eines einheitlichen, interoperablen Technologie‑ und Rechtsrahmens als Grundlage für digitale Verwaltung, Datenräume und kommunale Anwendungen, sowie
- die Deutschlandplattform, die Innovationen aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Start‑ups bündelt und in die Praxis überführen kann.
Diese neuen Initiativen könnten eine integrierte digitale Architektur zwischen Bund, Ländern und Kommunen schaffen. Die zugleich das Potenzial hätten, Lösungen in die Fläche zu bringen. Für die kommunale Ebene eröffnen sie die Möglichkeit, auf standardisierte Basisdienste und Infrastrukturen (z. B. Identitäten, Register, Clouds) zurückzugreifen, über GovTech‑Kooperationen angepasste Lösungen zu entwickeln, mit- oder nachzunutzen und kommunale Smart‑City‑Anwendungen besser mit bundesweiten Plattformen zu vernetzen. Beide Instrumente sind direkt relevant für Kommunen, weil sie helfen können, Verwaltungsdigitalisierung zu beschleunigen, und kommunale Innovationsprojekte (Smart City, Datenplattformen etc.) besser anzubinden.
3.1 Die nächsten Schritte zur digitalen Kommune
Als wichtiges föderales Projekt sollten Bund und Länder die im Koalitionsvertrag und der föderalen Modernisierungsagenda angekündigte Änderung von Artikel 91c GG angehen, damit der Bund digitale Verfahren und Standards regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und für die Mitnutzung durch die Landesebene zur Verfügung stellen kann. Dabei sind allerdings hohe Hürden für die erforderliche eine Mehrheit zu überwinden, was es notwendig macht, sich über den Grad der Verpflichtung für die Nutzung der standardisierten Angebote zu einigen.
Zudem ist eine Neuordnung der Aufgaben notwendig. Der Vollzug von Bundesaufgaben, die ein hohes Automatisierungs- und Standardisierungspotenzial haben, sollten auf den Bund zurückübertragen werden (z.B. Kfz-Zu-lassung, das Wohngeld, das Bürgergeld oder die Bafög Leistungen). Die Reformvorschläge zum Sozialstaat werden ausdrücklich unterstützt.
Die Bundes-SGK bekennt sich zu einer integrierten kommunalen Digitalstrategie, die Verwaltungsdigitalisierung, kommunale Digitalentwicklung (Smart City / Region) und den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) als zusammenhängende Aufgaben versteht. Eine Kommunale Digitalstrategie 2030, die zwischen kommunalen Vertreter:innen, dem Bund und den Ländern abzustimmen ist, sollte die folgenden Ziellinien verfolgen:
- Der Deutschland-Stack als Basisinfrastruktur sollte auch für Kommunalverwaltungen erprobt, nachgenutzt und fortentwickelt werden.
- Nutzung und Weiterentwicklung von OZG‑ und Registermodernisierungsdiensten, inklusive digitaler Identitäten für kommunale Anwendungen,
- Aufbau und Nutzung interoperabler Dateninfrastrukturen (Open Data, Digitale Zwillinge, IoT),
- Bereitstellung offener, nachnutzbarer IT‑Bausteine und offener Schnittstellenstandards,
- Förderung kommunaler Datenräume, Plattformen und Innovationsnetzwerke
- Prüfung und verantwortungsvolle Nutzung von KI‑gestützten Verfahren zur Optimierung von Verwaltungsprozessen, zur Auswertung kommunaler Daten (z. B. Mobilität, Klima, Infrastruktur) und zur Verbesserung von Bürgerservices,
- Förderung datenbasierter Innovationen für Nachhaltigkeit, Klimaanpassung, Mobilität und Teilhabe
- Stärkung der digitalen Souveränität durch die Bereitstellung zentraler Angebote für Kommunen.
Kommunen tragen den Großteil der staatlichen Daseinsvorsorge. Damit Digitalisierung ihre volle Wirkung entfalten kann, braucht es effiziente, belastbare Strukturen, gemeinsame technische Grundlagen und einfache Beschaffungswege. Die neu gegründete GovTech Kommunal kann eine Brücke zwischen Verwaltung, Start‑ups und kommunaler Praxis bilden. Es muss sichergestellt werden, dass kommunale Innovationsvorhaben systematisch unterstützt werden, insbesondere bei Open‑Source‑Nutzung, Schnittstellenentwicklung, Cloud-Services und interoperabler Software. Der Aufbau eines „Deutschland‑Stacks“ eröffnet die Möglichkeit, eine einheitliche digitale Basisinfrastruktur für Verwaltung und kommunale Anwendungen zu schaffen. Damit die neuen Instrumente ihr Potenzial entfalten können, müssen Kommunen als Mitgestalter und Reallabore systematisch in Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse eingebunden werden – organisatorisch, technisch und finanziell. Dazu sollte die Kommunale Familie mit ihren Vertretungen aus Spitzenverbänden, Kommunaler Gemeinschaftsstelle und dem Verband kommunaler Unternehmen bei den weiteren Beratungen auf Bundes- und Länderebene vertreten sein. Die kommunalen IT-Dienstleister sind die zentralen Partner für die Kommunen und müssen in die notwendige Transformation eingebunden werden.
Die notwendigen Personal‑ und Sachmittel sollen im Rahmen künftiger Haushaltsplanungen berücksichtigt werden. Dabei sollten die einschlägigen Förderprogramme (z. B. Smart Cities und Stufenplan, GovTech‑Förderung, FITKO‑Programme) auf ihren Nutzen für Kommunen hin geprüft werden. Die Finanzierung von zentralen Angeboten wie z.B. dem Deutschland-Stack, Software für Verwaltungsleistungen oder die Infrastruktur für Netze und Datentransport sollten durch den Bund und die Länder erfolgen.