Der Vorstand der Bundes-SGK begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern über die Kompensation für Steuerausfälle der Kommunen in Zusammenhang mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, dem sogenannten „Investitionsbooster“.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns aus kommunaler Sicht dafür eingesetzt, dass sich die neue Bundesregierung explizit zur Veranlassungskonnexität bekennt. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir orientieren uns am Grundsatz der Veranlassungskonnexität – „Wer bestellt, bezahlt“, (…) Das heißt, wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen des Bundes bei den Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene ankommen.“
In dem Einigungspapier der von Bund und Ländern eingesetzten Arbeitsgruppe heißt es jetzt: „Der Bund wird Länder und Kommunen mit folgenden Maßnahmen gezielt und zeitlich befristet entlasten.“
- So sollen die Mindereinnahmen der Kommunen von 2025 bis 2029 vollständig übernommen werden.
- Die Länder erhalten über eine Laufzeit von 2026 bis 2029 zusätzliche Mittel in Höhe von 8 Milliarden Euro für Programme aus dem Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur und Klimaneutralität.
- Der Bund stellt darüber hinaus Ländern und Kommunen einen festen Anteil von 100 Milliarden Euro am Sondervermögen des Bundes zur Verfügung, um dringende Finanzierungsvorhaben eigenständig voranzutreiben.
- Zudem bekräftigt der Bund die Aussagen des Koalitionsvertrages zur Absicht Länder und Kommunen bei einer Altschuldenhilfe zu unterstützen.
Die Ergebnisse der Einigung ermöglichen nun beides: Eine Entlastung der Wirtschaft, um mehr Innovation und Wachstum in unserem Land anzustoßen, und gleichzeitig Handlungsfreiheit und Flexibilität für Länder und Kommunen, wichtige öffentliche Investitionen weiterhin tätigen zu können.
Die Bundes-SGK dankt hier insbesondere dem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und den sozialdemokratischen Ministerpräsident:innen und Finanzminister:innen sowie den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion, die sich in den Verhandlungen für die Position der Kommunen stark gemacht haben, für die wir als Bundes-SGK und Kommunalpolitiker:innen konsequent geworben und in den Koalitionsverhandlungen eingesetzt haben.
Aus kommunaler Sicht bleibt anzufügen, dass bei politischen Einigungen zwischen den Ebenen im Format von Gesprächen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung die Kommunen stärker in die Verhandlungen miteinbezogen gehören.
Wir wissen auch, dass die jetzt gefundene Kompensation von Mindereinnahmen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen keine Lösung der strukturellen Haushaltsprobleme der Kommunen beinhalten. Das Gesamtdefizit in den kommunalen Haushalten erreichte 2023 bereits ein Minus von 7 Milliarden Euro, ist im Jahr 2024 auf 24 Milliarden Euro angewachsen und wird in 2025 je nach Prognose 30 bis 40 Milliarden Euro erreichen. Ursächlich sind hier insbesondere die konsumtiven Ausgaben, so die Höhe der kommunal zu finanzierenden Sozialleistungen und die wachsenden Personalkosten.
Deshalb ist es der Bundes-SGK ein wesentliches Anliegen, dass der durch den Koalitionsvertrag adressierte Zukunftspakt Bund/Länder/Kommunen und die vereinbarte Kommission zur Sozialstaatsreform unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ihre Arbeit aufnehmen und zügig zu Ergebnissen kommen müssen.
Beschluss des Vorstandes der Bundes-SGK
vom 25. Juni 2025