333 Millionen Euro für die Sanierung von Sportstätten

Projektaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestartet
20.10.2025

Bundesministerin für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung Verena Hubertz hat am 16. Oktober 2025 den Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestartet. Der Bund stellt dafür in einer ersten Förderphase insgesamt 333 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung.

„Sport verbindet Menschen. Er überwindet kulturelle, sprachliche und soziale Grenzen und schafft Gemeinschaft. Damit der Ball wieder rollt, die Dusche wieder funktioniert und der Sportkurs weiter stattfinden kann, ist es uns als Bund wichtig, Städte und Gemeinden bei der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten zu unterstützen.“ so Ministerin Hubertz. In dieser Legislaturperiode sollen bis zu einer Milliarde Euro bereitstehen um alte Sportanlagen in moderne, barrierefreie und zukunftsfähige Orte des Sports umzuwandeln.

Im Projektaufruf heißt es dazu: Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen,
wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist dabei möglich.

Bis zum 15. Januar 2026 sind Städte, Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, aufgerufen, Projektskizzen für geeignete Sportstätten beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Dies erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes, dass ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein wird. 

Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingereichten Projektskizzen erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.