Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2025 den Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2026 und den Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 sowie die Wirtschaftspläne für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) beschlossen.
Nach 2025 wird 2026 das zweite Jahr in Folge mit Rekordinvestitionen des Bundes. Die Investitionen steigen im Vergleich zu 2025 nochmal um mehr als 10 Milliarden Euro auf 126,7 Milliarden Euro. Die Bundesregierung investiert erheblich mehr als in den Vorjahren in die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, in Bildung und Betreuung, in neuen Wohnraum, moderne Krankenhäuser, Digitalisierung, Klimaschutz und in die innere und äußere Sicherheit.
56,1 Milliarden Euro stammen aus dem Kernhaushalt. Weitere 48,9 Milliarden Euro kommen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (ohne Zuweisung an den KTF) und 21,7 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2029 bleiben die Investitionen des Bundes stabil auf einem hohen Niveau bei etwa 120 Milliarden Euro.
Ohne eine Bewertung der einzelnen für die Kommunen relevanten Aspekte des Bundeshaushalts vorzunehmen, wird die grundsätzliche Investitionsoffensive des Bundes einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in Deutschland und zur Stabilisierung der Konjunktur leisten.
In der Finanzplanung des Bundes ist auch die vollständige Kompensation der durch den „Wachstumsbooster“ entstehenden kommunalen Steuermindereinnahmen in Höhe von 13,5 Milliarden Euro eingeplant. Der Vorstand der Bundes-SGK hat dieses in einem Beschluss vom 25. Juni 2025 deutlich begrüßt, denn weitere Belastungen können den kommunalen Haushalten nicht zugemutet werden.
Mit dem Entwurf des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) wird die Nutzung des Anteils der Länder und Kommunen am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 100 Mrd. Euro geregelt. Auch wenn mit dem Kabinettsbeschluss die ursprünglich vorgesehene Mindestbeteiligung der Kommunen in Höhe von 60% an dem Sondervermögen aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr enthalten ist, wird es jetzt in den Flächenländern zu klären sein, in welcher Höhe und wie die Kommunen an diesem Sondervermögen beteiligt werden.
Die durch das Sondervermögen ermöglichten Investitionen werden aber selbst, wenn sie umfänglich den Kommunen zur Verfügung gestellt würden, den dramatischen Einbruch der kommunalen Investitionen aufgrund der aktuellen kommunalen Finanzkrise nicht kompensieren können.