Der vom Bundestag am 16. Oktober 2025 beschlossene Gesetzentwurf (Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag) dient der parlamentarischen Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern.
Es soll ein gemeinsames flächendeckendes IT-System: Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS), geschaffen werden. Dieses soll perspektivisch den gesamten Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Stellen automatisiert und bürokratiearm ermöglichen. Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht werden (Once-Only-Prinzip).
Davon sollen u. a. auch die Verwaltungen von Bund und Ländern einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der Länder einschließlich der Kommunen profitieren. Zunächst soll das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden. Die weitere Nutzung des Systems soll durch den IT-Planungsrat, in dem Bund und Länder gemeinsam Entscheidungen treffen aber auch die Kommunen vertreten sind, nach Maßgabe des Staatsvertrags gesteuert werden.
Das NOOTS gilt als ein wichtiger Baustein für die Digitalisierung von Diensten und Leistungen aber auch für die von Verwaltungsabläufen insgesamt. Die kommunalen Spitzenverbände sehen die Notwendigkeit für ein einheitliches System, weisen aber auf die schwer abzuschätzenden finanziellen Belastungen für Anschluss und Betrieb hin.
Der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Parsa Marvi, MdB, unterstrich in der Ausschussberatung den Mehrwert des Once-Only-Prinzips und erinnerte daran, dass es mit einer reinen Verabschiedung des Vertrags nicht getan sei, sondern es nun auf die technische Ausgestaltung ankomme. In Verbindung mit der Registermodernisierung gehe es um komplexe Fragen von Datenqualität und Interoperabilität.