Themen: 

Deutschlandticket, Regionalisierungsmittel, Modernisierungspakt

Verkehrsministerkonferenz fordert Fahrplan
27.11.2025

Nachdem Bund und Länder die Finanzierung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030 mit der 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes und dem entsprechenden Beschluss der Verkehrsministerkonferenz am 18. September 2025 sichern konnten, haben die in der Konferenz vertretenen Bundesländer am 29. Oktober 2025 einen Fahrplan für die nächsten Schritte zur Umsetzung der Verabredungen zur Sicherung des Tickets bekanntgegeben.

Nachdem der Preis des Tickets ab 1. Januar 2026 auf 63 Euro pro Monat steigen wird, soll für weitere Preisanpassungen ein Index erstellt werden. Dieser Preisindex müsse nach drei Jahren evaluiert werden. Gemeinsam mit den Verbänden der Verkehrsunternehmen und der Aufgabenträger werde in einer Projektgruppe mit Ländervertretern ein Vorschlag ausgearbeitet.

Ziel sei es, spätestens zur Beschlussfassung in der GKVS (Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleitungen der Länder) im Frühjahr 2026 einen abgestimmten Vorschlag zu präsentieren.

Zugleich betont die Verkehrsministerkonferenz, dass der im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehene Modernisierungspakt ein wichtiges Instrument darstelle, um den öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenpersonennahverkehr bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Dafür müsse die finanzielle Voraussetzung geschaffen werden.

Ein wichtiges Element dazu sei der im Koalitionsvertrag bekundete Wille, zwischen Bund und Ländern die ÖPNV-Finanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Bund wird dazu aufgefordert, einen Arbeitszusammenhang herzustellen, um eine Neuregelung auszuarbeiten.

Darüber hinaus fordert die VMK das Vorsitzland (derzeit Bayern) und das Bundesministerium für Verkehr dazu auf, die im Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025

vorgesehene Bund-Länder-Kommission zur Anpassung der Regionalisierungsmittel unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen und aller Länder bis spätestens Ende 2025 einzuberufen und so zu koordinieren, dass die Ergebnisse rechtzeitig für eine notwendige Anpassung der

Regionalisierungsmittel spätestens 2027 vorliegen. Dieses Vorhaben war durch den Regierungswechsel zu Beginn 2025 nicht mehr verfolgt worden.

Die Kommunalen Spitzenverbände sowie der VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) hatten bei der Anhörung zur 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes am 6. Oktober 2025 den Gesamtzusammenhang von Tariffestsetzung, Einnahmeaufteilung sowie der Erstattung von Einnahmeausfällen für das Deutschlandticket auf der einen Seite und den Finanzierungsanteilen von Bund, Ländern und Kommunen an zukünftigen Leistungen des ÖPNV auf der anderen Seite umfassend dargestellt. Dabei ist deutlich geworden, dass die Kommunen verlässliche Partner bei der Umsetzung der Mobilitätswende sind, diese aber nur gelingen kann, wenn Bund und Länder diese Aufgabe gemeinsam stemmen.