Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

NRW-Kommunen verklagen Land
18.12.2025

Acht Kommunen in NRW ziehen gegen die schwarz-grüne Landesregierung vor Gericht. Die Städte Aachen, Bielefeld, Bochum, Dormagen, Düren, Düsseldorf, Hamm und Krefeld halten die rechtliche Grundlage für den ab 2026 geltenden Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen für nicht ausreichend. Sie klagen stellvertretend für alle Kommunen vor verschiedenen Verwaltungsgerichten.

Nach Ansicht der Städte ist der individuelle Anspruch auf einen Ganztagsplatz, der mit dem Rechtsanspruch geschaffen wurde, bisher nicht wirksam durch das Land auf die Kommunen übertragen worden. Ein entsprechendes Ausführungsgesetz wurde bis heute nicht vorgelegt. Damit ist auch die Finanzierung des Rechtsanspruches unklar.

Oberbürgermeister Marc Herter (SPD) aus Hamm, zugleich Vorsitzender des Städtetags NRW, steht klar zum Ganztag: „Wir Kommunen werden alles uns Mögliche tun, um den Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr zu erfüllen. Eltern und Kinder brauchen Verlässlichkeit.“ Dazu müsse aber auch das Land seinen Beitrag leisten. Es drücke sich aber davor, gesetzlich klar zu regeln, wer eigentlich für den Rechtsanspruch auf Ganztag zuständig ist. „Für die Städte ist das ein echtes Problem, denn sie stecken ohnehin in einer katastrophalen Finanzlage. Deshalb brauchen wir bei einem so wichtigen Zukunftsthema endlich rechtliche Klarheit, die auch eine Klarheit bei der Finanzierung mit sich bringt“ so Herter in einem Statement des Städtetags NRW. 

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist im SGB VIII verankert. Weil der Bund aber keine Aufgaben an die Kommunen direkt übertragen darf, müssen die Länder diese neue Aufgabe auf die Kommunen übertragen. Dafür bedürfte es eines Ausführungsgesetzes, argumentiert Prof. Dr. Johannes Hellermann, Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld, der für die klagenden Kommunen ein Rechtsgutachten erstellt hat.  

Frank Meyer (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Krefeld und stellvertretender Vorsitzender der Bundes-SGK geht noch einen Schritt weiter: „Der Ganztag in NRW ist schon heute unterfinanziert, denn die Mittel vom Land passen sich nicht an die tatsächlichen Kostensteigerungen an.“ Deshalb forderte er unabhängig vom Rechtsanspruch dringend eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten durch das Land. „Denn die Städte schreiben flächendeckend rote Zahlen und können zusätzliche Ausgaben nicht länger aus der eigenen Tasche bezahlen. Wenn das Land nicht mit eigenen Mitteln gegensteuert, führt das dazu, dass die Qualität des Ganztags von der kommunalen Kassenlage abhängt.“

Der Städtetag NRW geht davon aus, dass aufgrund der Einführung des Rechtsanspruchs in den kommenden Jahren voraussichtlich rund 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze benötigt werden. Bereits 2025 werden 480.500 Kinder mit Ganztagsangeboten gefördert.