Geplanter Übergang der unter 25-Jährigen in den Rechtskreis SGB III ist vom Tisch

Thorsten Kornblum
30.09.2023

Die Pläne der Bundesregierung, dass künftig aktive Förderleistungen für alle unter 25-Jährigen einheitlich aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Agentur für Arbeit erbracht werden sollen, sind vom Tisch.

Im Rahmen unserer Vorstandsklausur in Braunschweig konnten die Mitglieder des Vorstands der Bundes-SGK intensiv mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil über seine Pläne diskutieren.

"Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bundesminister Heil auf die Kritik aus den Kommunalen Spitzenverbänden, Gewerkschaften und vor allem den betroffenen Jobcentern eingegangen ist und trotz der schwierigen Haushaltslage einen Weg gefunden hat, dass die Betreuung der unter 25-Jährigen nun weiterhin in der Zuständigkeit der Jobcenter verbleibt." so Dr. Thorsten Kornblum, Vorsitzender der Bundes-SGK und Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig.

Der Zuständigkeitswechsel hätte die Unterstützung der ca. 700.000 betroffenen Jugendlichen bei der Ausbildungssuche und der Arbeitsvermittlung aus einer Hand aufgelöst, es wären neue Schnittstellen zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur geschaffen und die Abläufe zu Lasten der Jugendlichen verkompliziert worden. Jugendliche brauchen bewährte und erfolgreiche aufsuchende Hilfen aus einer Hand.