Das BMFSFJ hat wichtige Daten vorgelegt. Trotz sinkender Geburtenrate ist die Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten weiterhin hoch. 37,4 Prozent der unter Dreijährigen Kinder besuchten im Jahr 2024 eine Kita – 2023 waren es noch 36,4 Prozent. Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ist die Beteiligungsquote mit 91,6 Prozent etwas höher als im Vorjahr (2023: 91,3 Prozent). Fast jedes Kind dieser Altersgruppe besucht damit ein Angebot der Kindertagesbetreuung.
Die Anzahl der unter Dreijährigen in der Bevölkerung ist dabei im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken – um 3,7 Prozent auf 2.266.682 Kinder. Auch bei den Drei- bis Fünfjährigen zeichneten sich zuletzt Rückgänge ab: Der Anteil dieser Altersgruppe an der Bevölkerung sank um 0,5 Prozent auf zuletzt 2.453.733 Kinder.
Immer mehr Eltern wünschen sich für ihre Kinder einen Platz in einem Angebot der Kindertagesbetreuung jedoch können immer noch nicht alle Bedarfe gedeckt werden. 98 Prozent wünschen sich für ihre Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt eine Kindertagesbetreuung. 91,6 Prozent haben tatsächlich einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Bei den unter 3-jährigen Kindern fällt der Bedarf noch deutlich größer aus als das Angebot: Die Lücke zwischen Angebot und Bedarf beträgt hier weiterhin 14,6 Prozentpunkte.
In allen Bundesländern übersteigt der elterliche Bedarf die Beteiligungsquote. Die Lücke variiert nach Regionen, vor allem zwischen West- und Ostdeutschland.
Der Bund plant die Unterstützung beim Ausbau der Kita-Infrastruktur und deren Qualität mit insgesamt 6,5 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Davon sollen rund 3,8 Mrd. Euro in ein Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung fließen. Der Förderzeitraum für das Investitionsprogramm soll um weitere zwei Jahre bis Dezember 2029 verlängert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Juni 2025 vor.
Um die Qualität von Kitas und Kindertagespflege weiterzuentwickeln, unterstützt der Bund die Länder außerdem mit dem Kita-Qualitätsgesetz. Dafür stehen bis 2026 jährlich rund 2 Mrd. Euro bereit. Diese Mittel können die Länder in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und auch in Fachkräftesicherung investieren. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das Kita-Qualitätsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen.
Zudem hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) eingebracht, mit der eine rechtliche Gleichstellung der bestehenden Ferienangebote der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit den Ganztagsangeboten der Grundschulen und Horte in den Ferienzeiten angestrebt werden soll. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch niedrigschwellige Angebote der Jugendarbeit während der Schulferien den künftigen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter erfüllen. Dies soll den örtlichen Trägern die Möglichkeit geben, bestehende und nachgefragte Ferienangebote weiterhin anzubieten und auszubauen, um den Rechtsanspruch für alle Kinder vor allen in den Ferienzeiten und den damit verbundenen Schließzeiten von Tageseinrichtungen sicherzustellen.