Am 18. September 2025 fand die zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG, Drucksache 21/779) statt.
37,24 Milliarden Euro stehen für 2025 aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Zehn Milliarden Euro sollen an den Klima- und Transformationsfonds gehen. 11,71 Milliarden Euro sind als Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingeplant – davon 2,5 Milliarden Euro für den Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen, 1,59 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS und 7,62 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.
Für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur sind 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. 4,04 Milliarden Euro sollen in die Digitalisierung investiert werden. Allein 2,93 Milliarden Euro davon gehen in die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. 327,02 Millionen Euro sind als Investitionen in den Wohnungsbau gedacht.
Am 12. September 2025 wurde auch der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKiFG Drucksache 21/1085) in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Die weitere Umsetzung des für die Länder und Kommunen vorgesehenen 100-Milliarden-Anteil muss auf Länderebene erfolgen. Nach unserer Kenntnis gibt es hierzu bereits Vereinbarungen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Die öffentlichen Anhörungen zu den Gesetzentwürfen fanden am 25. August 2025 (SVIKG) und 12. September 2025 (LuKIFG) statt. In der Anhörung zum LuKIFG bemängelten alle drei kommunalen Spitzenverbände, dass der eingebrachte Gesetzentwurf gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf keine Regelung mehr für einen kommunalen Mindestanteil von 60% der 100 Milliarden beinhalte und es so allein den Ländern überlassen bleibe, diesen Anteil festzulegen. Es bestehe die Sorge, dass Bund und Länder Teile des Sondervermögens nicht für zusätzliche Investitionen verwenden, sondern zur Deckung anderer konsumtiver Ausgaben. Positiv wird vor allem angemerkt, dass der Gesetzentwurf zur Unterstützung verstärkt getätigter kommunaler Investitionen eine Reihe positiver Aspekte sowohl in quantitativer Hinsicht als auch im Hinblick auf Gestaltungsspielräume bei der Mittelverwendung hinsichtlich der Förderbereiche und Fördervoraussetzungen und der schlank ausgestalteten, bürokratiearmen Berichtspflichten enthalte.
Die Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur und Klimaschutz werden seitens des Deutschen Städtetages ausdrücklich begrüßt. Die kommunalen Spitzenverbände verweisen jedoch unisono auf die aktuelle Finanznot der Kommunen. 2024 war ein Rekorddefizit von 24,3 Milliarden Euro festzuhalten. Die strukturellen Ursachen lagen insbesondere bei sprunghaft gestiegenen Personal- und Sozialausgaben, während die Einnahmen nur gering zunahmen. Im ersten Halbjahr 2025 hat sich diese Entwicklung fortgesetzt und weiter verschärft. Insofern geben die Gesetzentwürfe zur Errichtung der Sondervermögen auf diese zentrale Herausforderung keine Antwort, auch wenn sie zu einer Verstetigung öffentlicher Investitionen einen nicht unerheblichen Gesamtbeitrag leisten.
Der Präsident des Deutschen Städtetages hält deswegen in einem Pressestatement anlässlich der Sitzung des Präsidiums des Deutschen Städtetages am 16. September 2025 fest: "Die Bundesregierung muss jetzt gemeinsam mit den Ländern und Kommunen statt kleiner Stellschrauben die wirklich großen Räder drehen. Die kommunalen Haushalte kollabieren gerade. Das Rekorddefizit der Kommunen von 25 Milliarden Euro im letzten Jahr wird nach unserer Prognose bereits in diesem Jahr mit einem neuen Rekorddefizit von über 30 Milliarden Euro getoppt werden. Die Städte haben keine Zeit mehr für Trippelschritte."