Positionspapier

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen - Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz nachbessern

22. Juni 2026

Kommunale Kliniken sind Anker der Daseinsvorsorge vor Ort und stellen die Gesundheitsversorgung von Millionen von Patientinnen und Patienten in Stadt und Land sicher. Eine noch weiter verschärfte Unterdeckung der realen Krankenhauskosten stellt nicht nur die kommunalen Haushalte vor massive Herausforderungen, sondern hemmt darüber hinaus wichtige Modernisierungsmaßnahmen und wird, insbesondere auch durch einen fehlenden Ausgleich von Tarifsteigerungen, zwangsläufig zu Betriebsschließungen führen. Deshalb darf das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung in der aktuellen Form nicht in Kraft treten und die Länder müssen den Vermittlungsausschuss anrufen. Zusätzliche dramatische Belastungen der Krankenhäuser sind nicht mehr tragbar. Der Bundestag darf das Gesetz in der jetzigen Form nicht beschließen.

Auch der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz hätte drastische Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen. Sollten beispielsweise Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Finanzierung von Heimplätzen noch stärker belastet werden, so wird es zu einem Anstieg der Sozialhilfeausgaben zulasten der Kommunen kommen. Die Kommunen dürfen nicht weiter als Ausfallbürgen für das Pflegeversicherungssystem dienen. 

Auch die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes wird zu einer erheblichen Belastung der Kommunen führen. Wir fordern eine auskömmliche Finanzierung der realen Kosten und lehnen die geplante Deckelung und Pauschalierung der Rettungsdienstfinanzierung durch das Bundesgesundheitsministerium ab.