Am Donnerstag, dem 11. September 2025 überwies der Deutsche Bundestag das Elfte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zur weiteren Beratung. Mit dem Gesetzentwurf wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Fortsetzung des Deutschlandtickets (D-Ticket) und die damit verbundene Übernahme von Einnahmeausfällen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro durch den Bund für das Jahr 2026 umgesetzt.
Im Mai 2023 wurde das D-Ticket als Nachfolger für das 9 Euro-Ticket eingeführt. Es ist zu einem wichtigen Bestandteil der Mobilitätswende geworden. Mit dem Ticket ist es gelungen, die Zahl der Abonnent:innen um 62 Prozent zu erhöhen (Stand Mai 2025). Insgesamt verfügen rund 14 Millionen Menschen über ein Abo. Bund und Länder waren übereingekommen, die Kosten für das Ticket jeweils zur Hälfte zu tragen. So werden nun auch im Jahr 2026 insgesamt 3 Milliarden Euro zum Ausgleich an Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger fließen. Die Einnahmeausfälle entstehen vor allem durch den günstigeren Preis im Vergleich zu bisher bestandenen Angeboten. Ein günstiger Preis ist neben der Einfachheit und der deutschlandweiten Gültigkeit ein wichtiges Argument für den Kauf eines D-Tickets.
Der Branchenverband VDV prognostizierte zuletzt ein Anwachsen der Verluste, die für die Zukunft nicht gedeckt seien und den Fortbestand des Tickets bedrohen. Zugleich erklärte er die Notwendigkeit einer fortlaufend garantierten Finanzierung für die nächsten Jahre. Nur so könne im Interesse von Unternehmen und Nutzenden Verlässlichkeit sichergestellt als auch weitere Abonnent:innen gewonnen werden. Die Kommunalen Spitzenverbände schließen vor dem Hintergrund ihrer angespannten Finanzlage und steigenden Belastungen eine Beteiligung an der Finanzierung aus.
Grundsätzlich bleiben als Instrumente zur Finanzierung nur zwei Wege, die Erhöhung der Mittel von Bund und Ländern und/oder die Erhöhung der Ticketpreise. Darauf reagierten nun Bund und Länder. In einem aktuellen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 18. September 2025 haben sie sich angesichts der zu erwarteten übersteigenden Kosten auf eine Erhöhung des Ticketpreises von 58 Euro auf 63 Euro schon im nächsten Jahr geeinigt. Für die Folgejahre werde es dann einen Mechanismus geben, der sich an der Inflationsrate orientieren solle, um den Preis für das Ticket jeweils anzupassen. Zudem solle die Verteilung der Bundesmittel ab 2026, anhand der tatsächlich entstandenen Belastungen an Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern erfolgen. Das Ziel ist, das Ticket bis zum Jahr 2030 mindestens zu sichern und auf der Strecke mehr Abo-Kunden zu gewinnen. Dies sei von hoher Relevanz für die Einnahme- und damit auch für die Preisentwicklung.
Zur Überweisung des Gesetzentwurfs hatten die zuständigen Sprecher:innen der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag erklärt, dass im parlamentarischen Verfahren unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verkehrsministerkonferenz möglichst verbindliche Absprachen zur künftigen Finanzierung bis zum Ende des Jahrzehnts getroffen werden sollten.