Beschlüsse Delegiertenversammlung

Beschluss "Kommunale Finanzen - Anforderungen an den Zukunftspakt"

18. April 2026

1. Soforthilfe für die kommunale Finanzausstattung

Die Bundes-SGK fordert die Bundesregierung auf, für dieses Jahr eine finanzielle Soforthilfe für die Kommunen zu beschließen. Das Defizit der kommunalen Haushalte wird auch in diesem Jahr mindestens 30 Milliarden Euro betragen – Tendenz in den kommenden Jahren steigend.

Wir fordern, dass der Anteil der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen um 10 Prozentpunkte von 2,8 auf 12,8 Prozent erhöht wird. Das würde ein Volumen von jährlich etwa 30 Milliarden Euro betragen. Diese jährliche Soforthilfe kann zurückgefahren werden, wenn Reformen wirken, die die Kommunen entlasten.

2. Gemeinsame Finanzierung der sich dynamisch entwickelnden Kostenblöcke des Sozialstaates

Die Bundes-SGK schließt sich der Forderung des Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) an: „Zur Finanzierung der ungebremst steigenden Kosten für soziale Leistungen haben wir den Vorschlag unterbreitet, die Belastungen zu je einem Drittel auf Bund, Länder und Kommunen zu verteilen. Dies würde zu einer signifikanten Entlastung der kommunalen Haushalte führen. Zudem wäre durch diese gemeinsame Wahrnehmung der Finanzierungsverantwortung sichergestellt, dass alle föderalen Ebenen die Auswirkungen von Leistungsausweitungen oder Leistungskonsolidierungen auch unmittelbar in den eigenen Haushalten spüren. Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen zur Pflege oder Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Daher sollten die Kosten auch gesamtgesellschaftlich getragen werden. Es gibt keinen Grund, warum diese Aufgaben nahezu ausschließlich aus den kommunalen Haushalten finanziert werden.“

3. Warum ist die Frage der kommunalen Finanzausstattung so wichtig?

Die Kommunen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft und erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben, die unmittelbar das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger beeinflussen. In den Kommunen erleben die Menschen tagtäglich vor Ort und ganz unmittelbar, ob unser demokratisch organisierter Staat funktioniert oder nicht. Strukturelle Probleme und finanzielle wie personelle Engpässe werden in den Städten und Gemeinden für die Menschen erfahrbar. Wenn der Eindruck entsteht, dass in diesem Land der Staat nicht mehr für die gewünschte Sicherheit, eine funktionierende Versorgung mit den grundlegenden Dienstleistungen und sichere Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven sorgt, droht eine gefährliche Demokratieverdrossenheit.

Deshalb müssen wir deutlich machen, dass funktionierende Städte und Gemeinden mit gleichwertigen Lebensbedingungen hierfür die richtigen Rahmenbedingungen brauchen. Ein moderner Staat, der überflüssige Bürokratie abbaut und dort für eine auskömmliche Finanzausstattung sorgt, wo die Aufgaben erfüllt werden müssen, ist ein wesentlicher Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

Bereits im Frühjahr 2024 mehrten sich die Zeichen, dass die ohnehin schon lange von den Kommunen und der Bundes-SGK thematisierte strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen im Hinblick auf den Aufgabenzuwachs und dynamische Entwicklungen der Aufwendungen im Sozialbereich, wachsende Personalaufwendungen sowie inflationsbedingten Preissteigerungen dramatische Züge nicht nur für die ärmeren Kommunen annehmen würde.

Deshalb forderte der Vorstand der Bundes-SGK "Kommunen brauchen eine strukturelle Stärkung ihrer Finanzausstattung". Denn den Kommunen obliegt die praktische Umsetzung der herausfordernden Themen unserer Zeit: Die Energie-, Mobilitäts- und Wärmewende, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, die Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen, der weitere Ausbau der Kinderbetreuung und die Revitalisierung unserer Innenstädte, einen besseren ÖPNV um nur einige von ihnen zu nennen. 

Dem schlossen sich die Forderungen nach einer höheren Grundfinanzierung der Kommunen, einer Altschuldenhilfe auch des Bundes, der Konsolidierung von Förderprogrammen und nicht zuletzt nach Kapital zur Transformationsfinanzierung für kommunale Unternehmen an.

Die kommunale Finanzlage hat sich seitdem regelmäßig verschlechtert und die Aussichten sind so dramatisch, dass das Präsidium des Deutschen Städtetages sich am 18. März 2026 bemüßigt sah, festzustellen: „Das Präsidium des Deutschen Städtetages ist angesichts der anhaltenden katastrophalen kommunalen Finanzlage in tiefer Sorge. Sofern nicht zügig eine Lösung der Finanzkrise erfolgt, sind die Folgen bitter: Explodierende kommunale Schuldenstände, stark steigende Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuern sowie drastische Leistungseinschnitte in nahezu allen kommunalen Bereichen wären unausweichlich.“

Davon wären die ärmeren Kommunen und die ärmeren Schichten der Bevölkerung überproportional betroffen. Deshalb müssen kommunale Haushalte wieder in die Lage gebracht werden, investive Haushalte zu sein. Dauerhaft defizitäre Haushalte, die schuldenfinanziert konsumtive Ausgaben tätigen, müssen verhindert werden.

4. Zukunftspakt Bund. Länder und Kommunen

Mit einem Zukunftspakt Bund, Länder und Kommunen soll die finanzielle Handlungsfähigkeit

gestärkt und eine umfassende Aufgaben- und Kostenkritik vorgenommen werden. So heißt es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: „Es braucht eine grundsätzliche und systematische Verbesserung der Kommunalfinanzen jenseits von Förderprogrammen. […] Wir wollen eine deutliche Entlastung der Kommunen erreichen und werden gemeinsam mit den Ländern und in Abstimmung mit den Kommunen Lösungen erarbeiten, um die Ausgabendynamik zu durchbrechen.“

Um zukünftig sicherzustellen, dass den Kommunen nicht neue, weitere Aufgaben- und Leistungserweiterungen durch Bundesgesetze erfahren, sollte sich der Bund politisch dazu verpflichten, durch ihn veranlasste Mehrkosten und Mindereinnahmen auf der kommunalen Ebene im Sinne einer Konnexität auszugleichen, wie das anlässlich des „Investitionsboosters“  2025 durch Anpassung des Finanzausgleichgesetzes geschehen ist.

Mit der Kommission zur Sozialstaatsreform war die Hoffnung verbunden, auch eine Entlastung der Kommunen vor allem im Bereich der besonders stark wachsenden Sozialausgaben zu erreichen. Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform enthalten keine kurzfristigen finanziellen Entlastungen für die kommunalen Haushalte. Denn die ausufernden Ausgaben bei der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege, die die Kommunen besonders belasten, waren nicht Teil des Arbeitsauftrags der Kommission trotz jährlicher Kostensteigerungen bei den Kommunen im zweistelligen Prozentbereich.

Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform enthalten viele Vorschläge, die geeignet sind, Bürgerinnen und Bürger einen einfacheren Zugang zu den Leistungen zu ermöglichen und mittelfristig auch die Verwaltungen zu entlasten. Insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen zur Digitalisierung und Entbürokratisierung können zu Verbesserungen führen.

Im weiteren Verlauf dieses Positionspapieres will die Bundes-SGK für die drei sich im sozialen Bereich besonders dynamisch entwickelnden Kostenblöcke als Diskussionsbeitrag zu einem Zukunftspakt im Sinne des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD mögliche Ansatzpunkte für eine Reform zur Kostenentlastung der Kommunen aufzeigen.

5. Reform der Pflege

Die Pflege und Versorgung älterer Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kommunen, Bund und Länder, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sind gemeinsam in der Pflicht. Die Kommunen sind oft die letzte Instanz, wenn andere Unterstützungssysteme nicht ausreichen, und tragen eine besondere Verantwortung für die Menschen vor Ort.

Das System zur Finanzierung der Pflege ist zu reformieren. Eine Pflege, die für einen Großteil der Betroffenen nicht mehr in Eigenleistung zu erbringen ist und bei einer Vielzahl von Menschen zu einer Sozialhilfeabhängigkeit im Alter führt, ist sozialpolitisch nicht vertretbar. Die Pflege muss für pflegebedürftige Menschen leistbar sein, ohne dass ein regelhaftes Einspringen des Sozialhilfeträgers notwendig ist. Das ursprüngliche Ziel der Pflegeversicherung, pflegebedürftige Menschen von der staatlichen Fürsorgeleistung Sozialhilfe unabhängig zu machen, ist nicht erreicht worden.

Die Pflegeversicherung müsste als Vollversicherung ausgestaltet werden. Zumindest hat ein Sockel-Spitze-Tausch zu erfolgen, der den Beitrag der pflegebedürftigen Menschen auf einen

festen Betrag festlegt und begrenzt.

Investitionskosten im Pflegeheim (für Gebäude, Instandhaltung) sind Teil der Eigenanteile und nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt. Nach § 9 SGB XI sind die Länder verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Mit anderen Worten, die Länder stehen eigentlich in der Pflicht, wälzen die Investitionskostenzuschüsse aber indirekt auf die betroffenen Pflegebedürftigen und in letzter Instanz auf die kommunale Sozialhilfe ab.

6. Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für die Kinder- und Jugendhilfe erreichten im Jahr 2023 mit 71,9 Mrd. € brutto einen neuen Höchststand (+9,2 % ggü. 2022). Sie sind 1993 bis 2023 nominal von 16,4 auf 71,9 Mrd. € brutto gestiegen, d.h. um 338 % (preisbereinigt sind das + 171 %). Kindertagesbetreuung dominiert die Struktur (48,8 Mrd. €; 68 %), gefolgt von Hilfen zur Erziehung (HzE) inklusive HzE-nahe Leistungen (16,9 Mrd. €; 24 %).

Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII

Die Bundes-SGK fordert eine gerechte und tragfähige Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen und die Entwicklung rechtskreisübergreifende Kooperations- und Finanzierungsmodelle. Die Kinder- und Jugendhilfe sollte in gemeinsamer Verantwortung aller staatlichen Ebenen zukunftsfest gestaltet werden. Es besteht grundsätzlich breite Einigkeit darüber, dass die Kostenentwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe differenziert betrachtet werden muss: Sie ist zu einem erheblichen Teil strukturell, tariflich und systemisch bedingt. Nachhaltige Entlastung kann daher nur durch eine Kombination aus präventiver Ausrichtung, systemischer Weiterentwicklung, verbesserter Schnittstellenkoordination, klarer und gemeinsamer Verantwortungsübernahme erreicht werden.

Es zeigt sich, dass die Kostenentwicklung im Bereich des KJHG neben tarif- und inflationsbedingten Effekten maßgeblich durch steigende Bedarfe in der Frühförderung, in der individualisierten Schulbegleitung sowie bei hochkomplexen Einzelfällen geprägt ist. Kurzfristige Entlastungspotenziale liegen insbesondere in einer stärkeren Steuerung kostenintensiver Einzelfälle, der Priorisierung regulärer Angebotsstrukturen sowie im Ausbau systemischer und infrastruktureller Lösungen in Kita und Schule. Gleichzeitig können bestehende Instrumente wie die Pflegefamilien oder präventive Ansätze verstärkt sowie Prozesse wie die Verselbständigung optimiert werden.

Kosten der Kindertagesbetreuung

Mit der Ausweitung der Anforderungen an die Kommunen zum Ausbau und Betrieb der Kindertagesbetreuungsangebote in den letzten Jahrzehnten wurden die kommunalen Möglichkeiten der Verbesserung der Kinderbetreuung an die Grenzen gebracht. Die Refinanzierung dieser immer neu ambitionierten Aufgabe (zu Recht!) wurde durch Bund und Länder nicht hinreichend geregelt. Der Bund hat Investitionskosten über ein Sondervermögen mitfinanziert und den Ländern wurden pauschal Umsatzsteueranteile zur Mitfinanzierung der laufenden Betriebskosten (insbesondere auch für geeignete Fachkräfte) überlassen. Alles dies reichte nicht im Ansatz aus, die tatsächlichen Kosten auf kommunaler Ebene zu decken.

Insofern bleibt dieser inzwischen regelmäßig verhandelte Bereich zwischen den Ebenen weiterhin auf der Tagesordnung. Hier könnten Bund und Länder über zusätzlich zur Verfügung gestellte Mittel direkt und schnell Kommunen entlasten.

7. Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Neben der Kostenentwicklung spielt die Kritik am bürokratischen Aufwand in den aktuellen Diskussionen eine Rolle. Im Koalitionsvertrag ist deshalb vereinbart, mit Ländern und Kommunen über die Umsetzung des BTHG und die Ausgestaltung der EGH zu beraten, um Änderungsbedarfe unter anderem zum Bürokratieabbau zu identifizieren. Neben bundesgesetzlichen Regelungen im SGB IX werden Vereinfachungs- und Effizienzsteigerungsmöglichkeiten auf der Vollzugsebene ermittelt.

Ansatzpunkte hierzu finden sich z.B. in der Ermittlung der Bedarfe der Leistungsberechtigten, die passgenaue Deckung der Bedarfe durch entsprechende Leistungsangebote und die Abstimmung mit anderen Leistungssystemen. Bedarfsermittlungsinstrumente sollten auf das fachlich notwendige Minimum reduziert und möglichst vereinheitlicht werden (§ 118 ff SGB IX). Die gesetzliche Frist für die Überprüfung und Fortschreibung des Gesamtplans soll flexibilisiert und auf fünf Jahre verlängert werden (§ 121 Abs. 2 SGB IX).

Schulassistenz sollte vorrangig, da wo der Bedarf es zulässt, als systemische Poollösung (eine Assistenz für mehrere Kinder) erbracht werden. Ein individueller Anspruch sollte nur in besonders begründeten Ausnahmefällen bestehen (§ 112 Abs. 4 SGB IX). Es sollte gesetzlich klargestellt werden (§ 10 SGB VIII), dass pädagogische Unterstützung im Unterricht und inklusive Grundversorgung originäre Aufgaben des Schulsystems (Länder) sind, und Jugendhilfe nur bei individuellen Ausnahmebedarfen ergänzend geleistet werden darf. Schulassistenz muss daher grundsätzlich in das Regelsystem Schule überführt werden.

Wir brauchen weiterhin eine starke Eingliederungshilfe. Derzeit beziehen rund eine Million Menschen - ein Drittel von ihnen Kinder - Leistungen zur Teilhabe an Bildung, am Arbeitsleben oder zur Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX. Diskussionen zu gesetzlichen Änderungen müssen mit Haltung und Augenmaß erfolgen und die Menschen im Blick behalten, denen die Eingliederungshilfe ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.