Aktuelle Steuerschätzung bestätigt den Einbruch der kommunalen Steuereinnahmen.

Soforthilfe des Bundes gefordert!
Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK, Vorsitzender der NRW-SGK und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen
Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK, Vorsitzender der NRW-SGK und Ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen
14.05.2020

„Die heute verkündeten Ergebnisse der 157. Steuerschätzung des Kreises der Steuerschätzer beim Bundesfinanzministerium belegt die Dramatik der Steuereinbrüche in den Kommunen. Bei dem Steueraufkommen der kommunalen Ebene gehen die Schätzer im Vergleich zur letzten Schätzung vom November 2019 von einem Einbruch in Höhe von 15,6 Milliarden Euro aus.

Um eine kommunale Finanzkrise größten Ausmaßes zu verhindern, müssen Bund und Länder Soforthilfen für die Kommunen bereitstellen. Die Kommunen brauchen eine Kompensation der Einnahmeausfälle insbesondere bei der Gewerbesteuer. Alle Kommunen sind von dieser Entwicklung betroffen, deswegen müssen auch alle Kommunen von dieser Soforthilfe profitieren. Die Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Kreise muss gesichert werden.

Kommunen mit einem hohen Anteil von Kassenkrediten aus Altschulden sind finanziell schwächer und weniger belastbar. Um diesen Kommunen eine bessere Ausgangsbasis in der aktuellen Krise zu bieten, muss parallel eine Übernahme kommunaler Altschulden durch Bund und Länder erfolgen.

Wir brauchen jetzt endlich Hilfen aus einem Guss! Die Kompensation der Steuerausfälle, kurzfristige Liquiditätshilfe und die Lösung der Altschuldenproblematik müssen gemeinsam angegangen werden. Hierbei sind Bund und Länder gleichermaßen gefordert.“

Zu diesem Thema hat die Bundes-SGK das Positionspapier „Rettungsschirm für die Kommunen“ beschlossen: