Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration

Integrationspauschale für die Länder
Foto: Integration von Flüchtlingen
12.07.2016

In ihrer Besprechung am 7. Juli 2016 haben die Regierungschefinnen und –chefs der Länder sich mit der Bundesregierung vereinbart, dass der Bund  in den Jahren 2016, 2017 und 2018 den Ländern eine Integrationspauschale von 2 Milliarden Euro jährlich zahlen wird. Diese Mittel werden durch eine entsprechende Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer in die Haushalte der Länder fließen.

Bereits am 16. Juni 2016 hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bunderegierung beschlossen, dass der Bund in den Jahren 2016 bis 2018 die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte übernimmt. Dafür werden in 2016 noch 400 Millionen Euro über den Königsteiner Schlüssel verteilt. In 2017 und 2018 sollen dann die Daten zu den tatsächlichen flüchtlingsbedingten Ausgaben für Unterkunft und Heizung des Vorjahres als Verteilungsschlüssel gelten. Für 2017 wird mit 900 Millionen Euro und für 2018 mit 1,3 Milliarden Euro gerechnet.
In der Besprechung am 16. Juni 2016 ließ sich noch keine Einigung über eine weitere Beteiligung der Bundes an den Integrationskosten erzielen, da der Bund bis dahin noch nicht bereit war, sich grundsätzlich zu einer „Integrationspauschale“ zu bekennen. Das hat er nunmehr am 7. Juli 2016 getan. Eine Anschlussregelung soll bis Mitte 2018 unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Lage vereinbart werden.

Ebenfalls unter der Überschrift der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration wurde am 7. Juli 2016 vereinbart, in den Jahren 2017 und 2018 noch einmal je eine weitere halbe Milliarde Euro für die soziale Wohnraumförderung über die Kompensationsmittel des Entflechtungsgesetzes zur Verfügung zu stellen. Diese Förderung dient der Entlastung der angespannten Mietwohnungsmärkte im preiswerten Segment und somit der gesamten Bevölkerung. Dabei handelt es sich um eine in Anbetracht der bestehenden Wohnungsmarktengpässe in vielen Städten ohnehin notwendige Maßnahme zur Stärkung der sozialen Wohnraumförderung und damit mietpreisgebundenen Wohnraums.

Die Bundes-SGK hatte auf der Delegiertenversammlung im April 2016 den Bund dazu aufgefordert, sich über die Beteiligung an den Kosten der Erstaufnahme hinaus auch mit einer weiteren Pauschale an den zusätzlich entstandenen und entstehenden Kosten der Integration zu beteiligen. Dieses wird jetzt gegenüber den Ländern vollzogen. Die Länder sind entsprechend aufgefordert, diese Mittel auch für eine kommunale Integrationspauschale auf Basis der anerkannten Asylsuchenden und Schutzberechtigten zu nutzen, um die Kosten der Integrationsarbeit in den Kommunen zu unterstützen, die anderweitig nicht erstattet werden.