Grundsteuerreform notwendig

Wohnungsneubau
18.01.2018

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat  am 16. Januar 2018 über drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung verhandelt.

Einheitswerte für Grundbesitz werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 (bzw. 1935 Ostdeutschland) ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Der Bundesfinanzhof hält in seinen Anträgen auf konkrete Normenkontrolle die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ab dem Bewertungsstichtag 1. Januar 2008 für verfassungswidrig.

Aufgrund der Systematik der Bewertungsvorschriften komme es bei der Feststellung der Einheitswerte zu gleichheitswidrigen Wertverzerrungen. Hauptursache hierfür sei, dass aufgrund der Rückanknüpfung der Wertverhältnisse die seit 1964 bzw. 1935 eingetretenen tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudebestand sowie auf dem Immobilienmarkt nicht in die Bewertung mit einbezogen würden.

Nach den gestrigen Verhandlungen ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber dazu aufgefordert wird, die Verfahren zur Bemessung der Grundsteuer verfassungsgemäß auszugestalten und eine entsprechende Reform vorzunehmen. Die Bundes-SGK spricht sich in diesem Zusammenhang – gemeinsam mit den drei kommunalen Spitzenverbänden –

 dafür aus, sich den im Bundesrat bereits unter 14 Bundesländern konsentierten Reformvorschlag anzuschließen und ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zügig einzuleiten und abzuschließen.

Der Vorsitzende der Bundes-SGK Frank Baranowski bekräftigte nochmals: „Die Kommunen brauchen die Grundsteuer – und sie brauchen eine Grundsteuerreform. Die derzeitige Regelung ist weder zeitgemäß noch gerecht, da der angenommene Wert von Grundstücken und Immobilien mit der Realität kaum noch etwas zu tun hat. Die Reform muss sicherstellen, dass Eigentümer in angemessener Weise an den Kosten der Kommunen beteiligt werden. Mehr als 27 Jahre nach der deutschen Einheit muss in Deutschland endlich eine bundeseinheitlich geregelte sowie gerechtere und rechtssichere Grundsteuer auf den Weg gebracht werden.“

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