Finanzausgleichsgesetz

Kompensation der Steuerausfälle durch den „Investitionsbooster“
20.10.2025

Die Gemeinden erhalten in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes 13,5 Milliarden Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer. Das sieht der in der letzten Woche vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf für eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Damit sollen Steuerausfälle der Kommunen infolge der Unternehmenssteuerreform vom 14. Juli 2025 („Investitions-Booster“) kompensiert werden.

Für 2025 erhalten darüber hinaus die Länder weitere 700 Millionen Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“, ebenfalls zulasten des Bundeshaushalts.