Der Vorstand der Bundes-SGK hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2018 ein Positionspapier „Sozialen Arbeitsmarkt umsetzen und kommunale Spielräume gewähren!“ beschlossen.
Die Bundes-SGK begrüßt die Pläne von Bundesminister Hubertus Heil im Sozialgesetzbuch II mit einem § 16i ein neues Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ einzuführen und damit die Möglichkeiten, Langzeitarbeitslose zu beschäftigen, deutlich zu verbessern.
Die Bundes-SGK forderte bereits seit 2013 einen entsprechenden Ausbau des Instrumentariums in der Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose. Denn mit den bisherigen Instrumenten und in Anbetracht der unzureichenden Ausstattung des Eingliederungstitels für das SGB II blieb die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit hinter ihren Möglichkeiten zurück.
Insofern ist das Vorhaben des Koalitionsvertrages, einen sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen und hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von vier Milliarden Euro bereitzustellen, die Erfüllung einer wichtigen sozialdemokratischen Forderung.